Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf Schweizer Recht.
Ergänzend gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 184 ff. OR) sowie weitere relevante Gesetze und Verordnungen.
Sie erhalten das ProPharma Informatik-System als betriebsbereite Gesamtlösung aus einer Hand. Im Lieferumfang enthalten sind sämtliche Komponenten gemäss Angebot oder Liefervertrag, in der Regel:
Nicht im Lieferumfang enthalten sind:
Für jeden Kassenarbeitsplatz mit entsprechender Hardware wird ein einmaliges ProPharma-Software-Nutzungsrecht für Kassenarbeitsplätze verrechnet.
Die Software-Lizenz ist ein unlimitiertes Nutzungsrecht für die vereinbarte Anzahl Arbeitsplätze. Die ProPharma Software-Lizenzen werden für maximal sechs Plätze verrechnet.
Die ProPharma Software-Wartung ist separat ausgewiesen und ist je nach Anzahl Arbeitsplätze und gewählter Module abgestuft.
Kassenarbeitsplätze, für die ein einmaliges Software-Nutzungsrecht für Kassenarbeitsplätze erworben wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der übrigen Arbeitsstationen nicht mitgezählt.
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Offerten sind 30 Tage gültig. Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das gelieferte System bzw. bleiben die gelieferten Komponenten Eigentum von ProPharma Systems AG.
Im Rahmen der Software-Wartung beheben wir Fehler in der ProPharma-Software kostenlos.
Für Hardware gewähren wir eine Garantie von 24 Monaten ab Auslieferung.
Bei speziell für Sie beschafftem Material gilt die Herstellergarantie.
Defekte Geräte können Sie uns zur Reparatur einsenden. Wir leiten Garantiefälle an den Hersteller weiter; Reparatur oder Austausch erfolgen per Post, die Versandkosten trägt jeweils der Absender.
Wiederinbetriebnahmen sind nicht in der Garantie enthalten.
Während der ersten 12 Monate stellen wir Ihnen nach Möglichkeit kostenlos Ersatzgeräte zur Verfügung, damit Sie unterbruchsfrei arbeiten können. Danach werden Ersatzgeräte verrechnet. Wenn aufgrund unserer Einschätzung ein Ersatz vor Ort nötig ist, organisieren wir diesen in den ersten 12 Monaten, danach gegen Verrechnung von Arbeits- und Reisekosten. Ausgenommen davon sind Windows-Server, PCs, Notebooks und Tablets. ProPharma Systems entscheidet über Reparatur, Austausch oder Ersatz.
Die Garantie erlischt bei unsachgemässer Behandlung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind sämtliche Störungen, die auf die eigene Installation oder Verwendung von Software, Updates oder Treibern zurückzuführen sind, die nicht durch ProPharma Systems freigegeben wurden.
Für Verbrauchsmaterial, Akkus, Batterien sowie Occasionsgeräte gewähren wir keine Garantie. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf direkt an den Hersteller.
Die obligatorische Software-Wartung bezieht sich auf alle ProPharma-Module. Sie schützt Ihre Investition und sichert Ihnen jederzeit eine/n kompetente/n AnsprechpartnerIn sowie regelmässige Updates und die laufende Weiterentwicklung Ihrer ProPharma-Software.
Die Software-Wartung umfasst:
Die Wartung erfolgt in der Regel per Fernwartung. Allfällige Einsätze vor Ort werden nach Aufwand (Arbeits- und Reisezeit sowie Spesen) verrechnet. Neue Module und grössere Software-Erweiterungen werden verrechnet.
Unsere Hotline steht Ihnen von Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 zur Verfügung.
Unsere Mitarbeitenden lösen Ihr Anliegen wenn immer möglich direkt. Gelingt dies nicht, wird das Problem vom Second-Level (Technik, IT oder Entwicklung) analysiert und wir rufen Sie zurück.
Bei einem Notfall am Abend oder am Wochenende erreichen Sie uns über eine spezielle Notruf-Nummer. Wir rufen Sie innerhalb von 5-10 Minuten, spätestens aber nach 30 Minuten zurück.
Die Hilfeleistung an Wochenenden und Abenden ist im echten Notfall, wo ein Weiterarbeiten ohne Intervention nicht zumutbar ist, kostenlos. In den übrigen Fällen verrechnen wir diese Dienstleistung.
Notwendige Einsätze vor Ort werden in jedem Fall verrechnet.
Unter der telefonischen Software-Wartung ist auch die Hilfestellung und Ferndiagnose für die von ProPharma Systems gelieferte Hardware enthalten.
Bei Fremdkomponenten grenzen wir den Fehler soweit möglich ein. Wartungsleistungen an Fremdsoftware (z.B. Windows) und -hardware verrechnen wir, sofern wir diese leisten können, separat.
Updates sind kleine Fehlerkorrekturen und Verbesserungen innerhalb der aktuell installierten Programmversion. Diese werden über Nacht automatisch installiert.
Neue Programmversionen enthalten grössere Anpassungen und Erweiterungen. Sie erhalten diese inklusive Dokumentation via Fernwartung; die Installation erfolgt durch Sie selbst innert 2-3 Wochen. Gerne übernehmen wir dies für Sie gegen Verrechnung.
Die Artikelmutationen der von Ihnen abonnierten INDEX-Produkten werden wahlweise täglich oder 14-täglich verteilt und automatisch geladen. Sie erhalten beim Aufstarten des Systems am nächsten Morgen die Meldung, dass Artikelmutationen eingelesen und zur Bearbeitung bereit sind.
Der Krankenkassenstamm wird durch ProPharma Systems initial geladen, anschliessend aber durch den Benutzer selbst gewartet. Der Ärztestamm kann wahlweise automatisch via INDEX-Stamm von HCI Solutions aktualisiert oder vom Benutzer selbst gewartet werden.
Die Pflege der Daten liegt in Ihrer Verantwortung.
Wir entwickeln die ProPharma-Software kontinuierlich weiter. Je nach Art und Umfang der Programmerweiterungen stellen wir Ihnen neue Funktionen entweder kostenlos oder gegen ein Entgelt zur Verfügung.
Für Anregungen und Wünsche, die zur Verbesserung der Software beitragen und auch anderen Kundinnen und Kunden zugutekommen, sind wir Ihnen dankbar. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht alle Wünsche umsetzen können oder bei spezifischen Anpassungen eine faire Kostenbeteiligung erwarten.
Im ersten Monat nach der Lieferung ist die Software-Wartung kostenlos. Danach erfolgt die Verrechnung jährlich im Voraus. Wartungsgebühren und Stundensätze werden jährlich der Teuerung und der steigenden Komplexität des Systems angepasst.
Sie können die Software-Wartung beziehungsweise Ihren Vertrag mit ProPharma Systems mit einer Frist von einem Monat auf Monatsende kündigen. Zu viel bezahlte Beträge werden pro rata zurückerstattet.
Wir entwickeln die ProPharma-Software laufend weiter. Dabei können Fehler trotz sorgfältigem Arbeiten und intensiven Kontrollen nicht ausgeschlossen werden. Bitte prüfen Sie alle Ein- und Ausgaben von ProPharma (Anzeigen, Daten, Listen, Rechnungen, Abrechnungen, usw.)sorgfältig und melden Sie allfällige Unstimmigkeiten innert 8 Tagen schriftlich. Andernfalls gelten sie als von Ihnen akzeptiert.
Für die Richtigkeit und Aktualität von Daten Dritter (z.B. HCI Solutions, Grossisten, Datenzentralen, etc.), die wir in Ihrem Auftrag auf Ihr System laden, übernehmen wir keine Haftung.
Bei Systemen unter Software-Wartung werden Software-Fehler kostenlos behoben. Jede weitergehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
HCI Solutions und diejenigen Dritten, die ihre Daten zur Publikation zur Verfügung gestellt haben (z.B. GSASA), können weder eine Zusicherung abgeben noch die Gewährleistung dafür übernehmen, dass die Daten von HCI Solutions jederzeit vollständig, richtig und aktuell sind. Die Verwendung der Daten von HCI Solutions liegt in der ausschliesslichen Verantwortung des Kunden.
HCI Solutions lehnt jegliche Haftung für daraus entstehende Schäden des Kunden oder Dritter ab.
Dieser Haftungsausschluss wurde auf Verlangen von HCI Solutions aufgenommen.
ProPharma Systems erhebt, verarbeitet und nutzt personen- oder geschäftsbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSG). Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Gerichtsstand ist Wettingen (Sitz von ProPharma Systems AG).
Wettingen, 24. Juli 2025